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Information zur neuen Verpackungslizenzierung


Ab dem 12. August 2026 ändern sich durch die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz die Zuständigkeiten bei der Lizenzierung beziehungsweise Systembeteiligung bestimmter Verpackungen.

Wir möchten Sie frühzeitig darüber informieren, dass sich dadurch auch die Abwicklung bei einem Teil unseres Sortiments verändern wird.

Die gute Nachricht: Für Sie als Kunde soll die Bestellung künftig einfacher werden. Bei vielen neutralen Serviceverpackungen wird die erforderliche Systembeteiligung künftig bereits durch den jeweils verantwortlichen Hersteller beziehungsweise Lieferanten übernommen und im Artikelpreis berücksichtigt. Bei entsprechend ausgewiesenen Artikeln müssen Sie die Verpackung dann grundsätzlich nicht mehr selbst bei einem dualen System lizenzieren.

Das bedeutet für Sie:

  • weniger Verwaltungsaufwand
  • einfachere Abwicklung
  • bessere Kostentransparenz
  • keine zusätzliche Lizenzierung bei entsprechend ausgewiesenen Artikeln
  • klare Informationen direkt beim Einkauf

Wir stimmen derzeit die konkrete Umsetzung und die Zuordnung der einzelnen Artikel mit unseren Herstellern und Lieferanten ab. Deshalb können sich bei bestimmten Produkten künftig auch die Einkaufskosten und damit unsere Verkaufspreise verändern. Die endgültigen Preis- und Artikelinformationen liegen uns momentan noch nicht vollständig vor.

Sobald die Abstimmung abgeschlossen ist, informieren wir Sie transparent darüber,

  • bei welchen Artikeln die Systembeteiligung bereits berücksichtigt ist
  • welche Preisänderungen sich daraus ergeben und bei welchen besonderen Verpackungsarten möglicherweise weiterhin eigene Pflichten bestehen 

Bis zu unserer endgültigen Umstellung können Sie unseren bestehenden Service zur Verpackungslizenzierung weiterhin nutzen. Wir prüfen im Rahmen Ihrer Bestellung, ob und in welcher Form eine Übernahme möglich beziehungsweise erforderlich ist.

Bei kundenspezifisch bedruckten oder gekennzeichneten Verpackungen, bestimmten Rollenwaren oder nachträglich veränderten Verpackungen können abweichende Regelungen gelten. Solche Fälle prüfen wir gerne individuell mit Ihnen.

Aktuell müssen Sie nichts unternehmen. Wir kümmern uns um die Vorbereitung und informieren Sie rechtzeitig über die weitere Umsetzung.

Das Packing24-Team